Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Bedingungen und Voraussetzungen für die Veranstaltung

§1a Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind eine korrekte Anmeldung sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.

§1b Jeder Teilnehmer stimmt den AGB zu.

§2 Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu gehören auch (Netzwerk-)Anschlußkabel und Kopfhörer.

§3 Das Netzwerk in Form von Servern, Hubs, Switches etc. wird vom Veranstalter gestellt und betreut. Eine Funktionsgarantie hierüber kann nicht gegeben werden, aber es wird nach bestem Wissen gegen Störquellen vorgegangen. Der Anschluß von selbst mitgebrachter Netzwerkhardware (Switches, AccessPoints, o.ä) ist untersagt.

§4 Die Verantwortung für den korrekten Betrieb ihrer Computer liegt bei den Teilnehmern.

§5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Dazu zählen Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von Urheberrechtsgesetzen o.ä.

§6 Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für Schäden an Hardware und am Veranstaltungsgebäude.

§7 Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes.

§8 Teilnehmer erscheinen zur richtigen Zeit am vorgegebenen Ort und halten den zeitlichen Plan der Veranstaltung ein.

§9 Die Regeln können sich jederzeit ändern. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet über die aktuelle rechtliche Situation an der Blonde Perle LAN informiert zu sein. Die aktuellen Regeln werden dazu an der jeweiligen Blonde Perle LAN aufgehängt und können vom Internet bezogen werden.

2 Anmeldung und Bezahlung für die Veranstaltung

§10 Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bezahlung des Eintrittsgeldes, bis zum in den Partyinfos genannten Termin (Vorkasse) oder an der Abendkasse (Bar).

§11 Wenn möglich sollte die Anmeldung über die Website bzw. die Veranstalter erfolgen (Kontakt per E-Mail), die Zahlung des Eintrittspreises anschließend per Vorkasse als Überweisung auf das Konto des Veranstalters. Im Verwendungszweck ist unbedingt der Name des Teilnehmers und der Nickname anzugeben.

§12 Nur die rechtzeitige Anmeldung nach §10 sichert dem Teilnehmer einen Platz auf der Veranstaltung zu. Bei zu spät überwiesenem Eintrittsgeld besteht kein Anspruch auf einen Platz. Der Teilnehmer kann trotz zu spät überwiesenem Eintrittsgeld einen Platz erhalten, wenn wieder freie Plätze zur Verfügung stehen.

§13 Erst mit Bestätigung des Zahlungseinganges durch die Veranstalter wird dem Teilnehmer ein fester Platz zugesichert.

§14 Nach erfolgter Einzahlung haben die Teilnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

§15 Teilnehmer, welche nicht zu der Veranstaltung erscheinen, können das Eintrittsgeld nicht zurückverlangen.

3 Bedingungen während und nach der Veranstaltung

§16 Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

§17 Die Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung angemessen zu verhalten.

§18 Generell ist Alkoholkonsum zugelassen. Bei exzessivem Alkoholgenuß eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, den oder die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

§19 Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, daß die unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine Straftat darstellt. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen Teilnehmer.

§20 Teilnehmer kennzeichnen sämtliches, eigenes Material genügend. Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und ähnlichen Geräten ist verboten.

§21 Am PC-Stromnetz ist ausschließlich der Betrieb von PCs mit Monitor erlaubt, keine Zusatzgeräte.

§22 Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen. Teilnehmer können finanziell zur Rechenschaft gezogen werden, sofern ein unsachgemäßer oder zerstörerischer Umgang der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Materialien (technische Geräte, Server, Mikrowellen, Räume, Toiletten, ...) beobachtet und festgestellt wird.

§23 Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für Gesundheit, Datensicherheit sowie Schutz vor Diebstahl seines Eigentums. Auch in diesem Fall ist der Veranstalter nicht haftbar.

§24 Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk stört, Hack-Attacken durchführt o.ä. wird sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§25 Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Personen der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§26 Nach der Veranstaltung haben die Teilnehmer ihre Plätze und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben, d.h. frei von Müll o.ä.

§27 Aus Sicherheitsgründen sind die Gänge frei zu halten. D.h. mitgebrachte Gegenstände sind am Platz zu verstauen. Gegenstände, die nicht am Platz des Teilnehmers liegen, werden vom Veranstalter entfernt.

§28 Die durchgeführten Turniere stellen eine (unentgeltliche) freiwillige Zusatzleistung des Veranstalters dar. Sie werden nach den Vorgaben der Turnierleitung durchgeführt. Änderungen am Turnierablauf behält sich der Veranstalter vor.

§28.1 Die Teilnehmer sind pünktlich für die Spiele bereit und haben am Spielgeschehen nach dem Zeitplan des Veranstalters teilzunehmen, da dies im Sinne der Blonde Perle LAN ist.

§28.2 Cheating oder ähnliche unerlaubte Spielweisen sind verboten. Der Administrator kann Spieler/Teams bei bestätigtem Verdacht vom Spiel ausschließen. Die Tunierregeln werden vor Ort bekannt gegeben und ausgehängt.

§29 Der Veranstalter empfiehlt auf dem eigenen PC eine Personal Firewall zu installieren. Teilnehmer haben ein aktuelles Virenprogramm installiert. Alle Teilnehmer werden aufgerufen, alles daran zu setzten, dass keine Viren in Umlauf geraten. Wer Viren, Trojaner oder Würmer bewusst verbreitet, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

§30 Die Sitzplätze werden für jeden Spieler einzeln markiert. Das Tauschen der Plätze ist möglich und mit den Admins zu klären.

§31 Mikrowellen oder andere Geräte sind nicht erlaubt.

§32 Beschädigungen oder sonstige Probleme sind sofort bei den Veranstaltern zu melden. Für jegliche Schäden am Equipment auf der Veranstaltung haftet der Verursacher.

§33 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen oder dergleichen vorzunehmen, sofern ein Verdacht auf Diebstahl besteht.

§34 Teilnehmern ist es nicht erlaubt, an den Switches und anderen Netzwerkkomponenten der Veranstalter Einstellungen zu ändern. Die Switches dürfen nicht von ihrem Platz verschoben oder als Ablage benutzt werden.

4 Schlußbestimmung

§35 Sollte ein Artikel dieser Teilnahmebedingungen ungültig werden, so werden die übrigen Artikel davon nicht betroffen.